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   BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96   

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https://dejure.org/1996,6650
BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96 (https://dejure.org/1996,6650)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1996 - 1 StR 651/96 (https://dejure.org/1996,6650)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1996 - 1 StR 651/96 (https://dejure.org/1996,6650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung bei einem Teil der begangenen Delikte - Maßgeblichkeit des für einen Angeklagten günstigsten Zeitpunktes hinsichtlich des Eintritts einer Strafverfolgungsverjährung - Beibehalten einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96
    Hinzu kommt noch, daß selbst verjährte Taten, wenn sie wie hier ausreichend festgestellt sind, entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/93; Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 StR 391/94; Beschluß vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95).".
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Betäubungsmittelabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96
    Hinzu kommt noch, daß selbst verjährte Taten, wenn sie wie hier ausreichend festgestellt sind, entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/93; Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 StR 391/94; Beschluß vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95).".
  • BGH, 05.10.1994 - 2 StR 391/94

    Fortgesetzte Handlung - Verfahrenseinstellung - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96
    Hinzu kommt noch, daß selbst verjährte Taten, wenn sie wie hier ausreichend festgestellt sind, entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/93; Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 StR 391/94; Beschluß vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95).".
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96
    Daran ändert sich auch nichts, weil jeweils tateinheitlich dazu der Angeklagte sich auch wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 176 StGB schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 90, 80, 81).
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